
Ratgeber
Institutionelle Strukturierung
Institutionelle Anleger strukturieren Vermögen über spezialisierte Vehikel, die Governance, Steuerstatus und Anlagezugang bündeln. Anlagestiftungen sind in der Schweiz das zentrale Gefäss für Vorsorgeeinrichtungen, kollektiv organisiert, steuerbefreit und beaufsichtigt durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BVG). Klassische Stiftungen nach Zivilgesetzbuch dienen daneben gemeinnützigen oder familiären Zwecken mit eigener Governance. Welche Struktur passt, hängt von Zweck, Anlegerkreis und steuerlicher Behandlung ab. Dieser Wissens-Hub ordnet die wichtigsten Vehikel der institutionellen Strukturierung ein.
Das Wichtigste in Kürze
Anlagestiftungen sind kollektive Anlagevehikel ausschliesslich für steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und stehen unter Aufsicht der OAK BVG.
Eine Anlagestiftung ist selbst steuerbefreit, solange sie der gebundenen Vorsorge dient; ihr Anlegerkreis ist auf qualifizierte institutionelle Investoren der beruflichen Vorsorge beschränkt.
Klassische Stiftungen nach Zivilgesetzbuch verfolgen einen festgelegten, unwiderruflichen Zweck und unterstehen in der Regel einer Stiftungsaufsicht (Familienstiftungen ausgenommen); gemeinnützige Stiftungen können steuerbefreit sein.
Die Wahl des Vehikels richtet sich nach Zweck, Anlegerkreis, gewünschter Governance und steuerlicher Behandlung; Vorsorgevermögen und privates oder gemeinnütziges Vermögen folgen unterschiedlichen Regelwerken.
Quellen: OAK BVG · ASV · ZGB · ESTV
Häufige Fragen zu Institutionelle Strukturierung
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