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Gold getöntes Foto einer klassizistischen Säulenfassade mit Giebel.

Ratgeber

Institutionelle Strukturierung

Institutionelle Anleger strukturieren Vermögen über spezialisierte Vehikel, die Governance, Steuerstatus und Anlagezugang bündeln. Anlagestiftungen sind in der Schweiz das zentrale Gefäss für Vorsorgeeinrichtungen, kollektiv organisiert, steuerbefreit und beaufsichtigt durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BVG). Klassische Stiftungen nach Zivilgesetzbuch dienen daneben gemeinnützigen oder familiären Zwecken mit eigener Governance. Welche Struktur passt, hängt von Zweck, Anlegerkreis und steuerlicher Behandlung ab. Dieser Wissens-Hub ordnet die wichtigsten Vehikel der institutionellen Strukturierung ein.

Das Wichtigste in Kürze

01

Anlagestiftungen sind kollektive Anlagevehikel ausschliesslich für steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und stehen unter Aufsicht der OAK BVG.

02

Eine Anlagestiftung ist selbst steuerbefreit, solange sie der gebundenen Vorsorge dient; ihr Anlegerkreis ist auf qualifizierte institutionelle Investoren der beruflichen Vorsorge beschränkt.

03

Klassische Stiftungen nach Zivilgesetzbuch verfolgen einen festgelegten, unwiderruflichen Zweck und unterstehen in der Regel einer Stiftungsaufsicht (Familienstiftungen ausgenommen); gemeinnützige Stiftungen können steuerbefreit sein.

04

Die Wahl des Vehikels richtet sich nach Zweck, Anlegerkreis, gewünschter Governance und steuerlicher Behandlung; Vorsorgevermögen und privates oder gemeinnütziges Vermögen folgen unterschiedlichen Regelwerken.

Quellen: OAK BVG · ASV · ZGB · ESTV

Häufige Fragen zu Institutionelle Strukturierung

Eine Anlagestiftung ist ein kollektives Anlagevehikel des Schweizer Vorsorgerechts, das ausschliesslich steuerbefreiten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge offensteht. Sie bündelt Vorsorgevermögen in Anlagegruppen und steht unter Aufsicht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BVG).
Eine Anlagestiftung dient der kollektiven Anlage von Vorsorgevermögen und ist auf Einrichtungen der beruflichen Vorsorge beschränkt. Eine klassische Stiftung nach Zivilgesetzbuch verfolgt einen gemeinnützigen oder familiären Zweck, hat keinen auf Vorsorge beschränkten Anlegerkreis und untersteht in der Regel einer Stiftungsaufsicht (Familienstiftungen ausgenommen).
Anlagestiftungen sind steuerbefreit, soweit sie der gebundenen beruflichen Vorsorge dienen. Gemeinnützige Stiftungen können auf Gesuch von der Steuer befreit werden, wenn sie öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die konkrete Behandlung prüft die zuständige Steuerbehörde.
Vorsorgeeinrichtungen nutzen Anlagestiftungen für den kollektiven, beaufsichtigten Zugang zu Anlagegruppen. Gemeinnützige oder familiäre Zwecke werden über klassische Stiftungen abgebildet. Die Wahl hängt von Zweck, Anlegerkreis und gewünschter Governance ab und sollte rechtlich und steuerlich begleitet werden.
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