Säule 3a Insidertipps: Beträge, Steuern, Auszahlung & Vergleich

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Die Altersvorsorge und damit das 3 Säulenprinzip und Säule 3a sind wichtige Grundpfeiler für die finanzielle Sicherheit im Alter. Laut einer aktuellen Studie der Generali Versicherung beispielsweise sorgen 43 % der Schweizerinnen nicht für das Alter vor. Männer sind ebenfalls betroffen – wenn auch weniger stark. Doch ohne entsprechende Vorsorge entsteht eine Versorgungslücke: Das Arbeitsentgelt fällt weg, was nur zu einem Bruchteil von der Rentenkasse ausgeglichen wird. Der gewohnte Lebensstandard kann dadurch oft nicht mehr gehalten werden. Wie können Sie es schaffen, für das Alter vorzusorgen – und dabei sogar noch Steuern zu sparen? Und wie können Sie sich dabei die aktuellen Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt zunutze machen?

Im Beitrag beantworten wir zentrale Fragen über Säule 3a, in Hinblick auf Versteuerung, Auszahlung, Anlageformen und weiteres Basiswissen.

Das wichtigste auf einen Blick

  • Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf 3 Säulen. Ziel dieser Säulen ist es, sich wirtschaftlich abzusichern – sei es für eine eingetretene Notsituation oder das Rentenalter.
  • Die Säule 3a ist dabei die sogenannte „gebundene Vorsorge“ und fällt unter die private Vorsorge. Klassischerweise wurden diese Anlagen früher auf Sparkonten angelegt. Doch deren Verzinsung ist in den letzten Jahren stark gesunken: Ein Grossteil der Anbieter gewährt inzwischen eine Verzinsung von 0.1 % oder weniger, bei maximal 0.5 % ist Schluss.
  • Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich daher definitiv. Allerdings ist es nicht nur der Zins, auf den Sie schauen sollten. Weitere Faktoren wie das Risiko einer Anlage oder verdeckte Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
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Die Säule 3a im 3 Säulen Prinzip

Das Vorsorgesystem in der Schweiz ist in 3 Säulen aufgeteilt. Die erste Säule umfasst – stark vereinfacht – die staatliche Vorsorge, die sich beispielsweise in Form einer Hinterlassenenversicherung und der Invalidenversicherung ausdrückt. Mit der zweiten Säule wird im Wesentlichen die berufliche Vorsorge umfasst, welche neben der Pensionskasse auch verschiedene Kranken- und Unfallversicherungen beinhalten. Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie ist freiwillig und kann individuell an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Diese dritte Säule wird noch einmal unterteilt in die Säule 3a (sogenannte „gebundene Vorsorge„) und die Säule 3b (freie Vorsorge). Der grosse Unterschied liegt in der steuerlichen Förderung und der gebundenen Verwendung. Die Einzahlungen in Säule 3a sind betraglich gedeckelt, können jedoch vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und sind an die Altersvorsorge gebunden. Einzahlungen in Säule 3b können zwar nicht von der Steuer abgesetzt werden, sind jedoch flexibler verwendbar und betraglich nicht gedeckelt. Sie können den Auszahlungszeitpunkt der Säule 3b selbst bestimmen und brauchen keine nachgelagerte Besteuerung befürchten.

Maximalbetrag Säule 3a

Wie hoch ist der Maximalbetrag, welchen man in die Säule 3a einzahlen kann?

Wie bereits erwähnt, ist die Säule 3a an die Altersvorsorge gebunden. Da die jährlichen Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, ist die mögliche Einzahlung auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Dieser wird jedes Jahr neu vom Fiskus festgesetzt. Ausserdem richtet sich die mögliche Einzahlung danach, ob Sie Arbeitnehmer, und damit einer Pensionskasse angeschlossen sind oder als Selbstständiger keiner solchen Einrichtung angehören.

Der Maximalbetrag für angestellte Arbeitnehmer beträgt aktuell 6‘883 Franken. Selbstständige Arbeitnehmer können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens in einen Vorsorgevertrag einzahlen. Allerdings gibt es auch hier eine maximale Obergrenze: Bei 34‘416 Schweizer Franken ist Schluss. Die genannten Summen beziehen sich auf das Jahr 2022. Die Beträge für das Jahr 2023 werden im Oktober 2022 publiziert.

Lesen Sie hier mehr über den Maximalbetrag für Säule 3a.

Vorsorge

Versteuerung der Säule 3a

Wie wird die Säule 3a versteuert?

Die Einzahlungen in einen 3a-Vorsorgevertrag können in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Diese mindern das steuerbare Einkommen. Doch wie viel können Sie konkret an Steuern sparen? Eine pauschale Aussage darüber ist nicht möglich – die Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere Ihr Wohnort, der Familienstand sowie das Einkommen haben wesentlichen Einfluss auf die Steuerersparnis. Damit Sie dennoch eine Vergleichsmöglichkeit haben, gehen wir von einem angestellten Arbeitnehmer aus, der den maximal möglichen Beitrag von 6‘883 Franken geleistet hat. Dabei hatte er ein steuerbares Jahreseinkommen von 75‘000 Franken.

Als Verheirateter in Appenzell kommt dieser Arbeitnehmer auf eine Ersparnis von etwas mehr als 1‘050 Franken, während er als Verheirateter in Genf mit einer Ersparnis von über 2‘100 Franken rechnen kann. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn das Einkommen auf 100‘000 Franken steigt: Der verheiratete Arbeitnehmer in Zug erhält 853 Franken vom Fiskus zurück, während der Alleinstehende aus Sion knappe 2‘500 Franken erhält.

Bei Auszahlung des Guthabens unterliegt der komplette Betrag jedoch der Besteuerung. Auch hier kommt es auf die Örtlichkeit an, wo sich der Vertragsinhaber befindet. Für die Errechnung wird die Gesamtsumme des Vertrages in eine theoretische Rente umgerechnet. Diese wird dann besteuert. Der Rentenumwandlungssatz, mit dem diese Rente ermittelt wird, unterscheidet sich je nach Kanton.

Auszahlung der Säule 3a

Wann wird die Säule 3a ausbezahlt?

Die Auszahlung der Säule 3a lässt sich in eine ordentliche und eine ausserordentliche Auszahlung unterteilen. Der häufigste Fall ist die ordentliche Auszahlung. Dabei wird das angesparte Kapital zum festgelegten Zeitpunkt an den Vertragsinhaber ausbezahlt. Das ist frühestens fünf Jahre vor bis spätestens fünf Jahre nach Eintritt in das Rentenalter möglich. Für Frauen bedeutet das also, der Bezug ist mit frühestens 59 Jahren und spätestens mit 69 möglich, bei Männern verschiebt sich der Zeitraum um ein Jahr nach hinten auch 60 respektive 70 Jahre.

In manchen Fällen ist jedoch ein Vorbezug des Kapitals möglich. Wenn Sie beispielsweise eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen möchten, können Sie das Kapital aus der gebundenen Vorsorge entnehmen. Ein weiterer möglicher Grund ist die Rückzahlung eines Hypothekendarlehens. Auch dann, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, können Sie das angesparte Kapital für Ihre Investitionen verwenden – oder wenn Sie bereits selbstständig sind und eine andere Tätigkeit aufnehmen. Es gibt noch weitere zulässige Gründe für die Entnahme des Vorsorgekapitals:

Der Säule 3a Vergleich

Die meisten Anlagen in der Säule 3a werden immer noch auf Sparkonten bei Banken getätigt. Ein gross angelegter 3a Vergleich von 80 Banken ergab, dass die durchschnittliche Verzinsung bei gerade einmal 0.11 % liegt. Das bedeutet nicht nur, dass sich das Kapital während der Anlagedauer kaum vermehrt. Rechnet man die Inflation (also den Kaufkraftverlust des Geldes) mit ein, ergibt sich am Ende sogar eine negative Rendite. Anbei eine kleine Auswahl an Banken mit Zinssätzen auf Sparkonten:

  • Caisse d’Epargne d’Aubonne société coopérative: 0.5 %
  • Burgerliche Ersparniskasse Bern, Genossenschaft: 0.3 %
  • Crédit Agricole next bank (Suisse) SA: 0.25 %
  • Basellandschaftliche Kantonalbank: 0.15 %
  • Bank Cler AG: 0.1 %
  • Bank Sparhafen Zürich AG: 0.1 %
  • Bernerland Bank AG: 0.05 %
  • Credit Suisse AG: 0.05 %
  • Zürcher Kantonalbank: 0.05 %
  • Alternative Bank Schweiz AG: 0.00 %

Als Alternative zu den Zinskonten haben sich in den vergangenen Jahren Wertpapierfonds etabliert. Diese bieten im aktuellen Marktumfeld eine bessere Rendite, sind jedoch schwankungsanfällig. Daher sollten Sie sich im Vorfeld über das konkrete Angebot informieren: Wie hoch ist der Aktienanteil? Welche Gebühren fallen an? Werden diese einmalig oder laufend fällig? Auch die beste Marktentwicklung kann von laufenden Kosten aufgefressen werden.

Vergleich

Tipps & häufige Fragen

Welche Anlageformen sind zulässig?

Nicht jede Anlageform ist für die gebundene Altersvorsorge förderfähig. Zunächst einmal müssen Sie sich entscheiden, von welchem Abwicklungspartner Sie sich betreuen lassen möchten: Versicherung oder Bank? Finanzdienstleister kennen die Bedingungen hinter der Säule 3a und können Ihnen entsprechende Produkte empfehlen. Entscheiden Sie sich für eine Bank, haben Sie die Wahl zwischen einem Zinskonto (welches wie bereits erwähnt nur sehr gering verzinst wird) oder einer Anlage in ein Wertpapierdepot. Ist Ihnen eine Lebensversicherung lieber, können Sie zwischen einer fest verzinsten Versicherung (mit der Möglichkeit auf Überschüsse) oder einer fondsgebundenen Versicherung wählen – diese funktioniert im Grunde ähnlich wie das Fondsdepot bei der Bank.

Ist das Risiko bei jeder Anlage gleich?

Jede Anlage birgt seine eigenen Risiken; eine völlig risikofreie Anlage gibt es nicht. Legen Sie das Geld fest bei einer Bank oder Versicherung an, besteht immer das (theoretische) Ausfallrisiko des Instituts. Davon abgesehen erhalten Sie zwar eine feste Verzinsung, doch diese gleicht die Inflation bei Weitem nicht aus. Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie sich bei Auszahlung Ihres Kapitals weniger davon kaufen können als bei sofortigem Konsum. Fondsgebundene Anlagen haben das Schwankungsrisiko, da sich der Wert von Wertpapieren stetig ändert. Je nach Fonds kann es auch ein Klumpenrisiko geben – nämlich dann, wenn das Kapital zum Grossteil in eine bestimmte Branche investiert wird. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zu Säule 3a-Fonds.

Wie ist das mit den Steuern?

Eine staatlich geförderte Anlage auf 3a-Investments sind in der Einzahlungsphase von der Steuer befreit. Das bedeutet, Sie können die jährlichen Einzahlungen bis zur festgelegten Obergrenze in der Steuererklärung angeben und erhalten dafür die anteilig gezahlte Steuer erstattet. Sie sparen damit also gleich doppelt: Sie sorgen für Ihre finanzielle Absicherung im Alter und gleichzeitig sparen Sie Steuern. Ganz umschiffen können Sie das Finanzamt natürlich nicht: Die Anlagen werden nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass bei Auszahlung des Kapitals Steuern fällig werden – allerdings zu dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Da dieser in der Regel niedriger liegt als der Steuersatz bei Einzahlung, müssen Sie insgesamt weniger Steuern zahlen.

Welche Anlagedauer ist empfehlenswert?

Grundsätzlich ist es immer gut, für das Alter finanziell vorzusorgen – da spielt die Anlagedauer eine untergeordnete Rolle. Fest steht jedoch auch: Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Kapital kommt am Ende zusammen – und desto stärker fällt der Zinseszinseffekt ins Gewicht. Bei kurzen Laufzeiten unter 5 bis 10 Jahren sollten Sie sich (trotz der niedrigen Zinsen) für einen fest verzinsten Vertrag entscheiden. Denn innerhalb dieser relativ kurzen Zeitspanne kann eine negative Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt möglicherweise nicht mehr „reingeholt“ werden – und Sie verlieren effektiv Geld.

Bei einer Laufzeit von 10, 20 oder sogar noch mehr Jahren lohnt sich jedoch die Anlage in eine fondsgebundene Anlage. Zwischenzeitliche Markteinbrüche sind in diesem Fall kein Grund zur Sorge – ganz im Gegenteil: Diese Entwicklungen sorgen dafür, dass Sie sich wieder günstig im Markt einkaufen können. Langfristig gesehen hat die Anlage in Wertpapiere die „klassischen“ Investments schon immer in der Wertentwicklung geschlagen.

Altersvorsorge

Fazit & Ausblick

Die Vorteile für das Sparen in der Säule 3a liegen auf der Hand: steuerliche Vorteile sowie ein langfristiger Vermögensaufbau für die Altersvorsorge bilden eine hervorragende Kombination. Doch neben der staatlich geförderten, gebundenen Vorsorge gibt es noch die freie Vorsorge (Säule 3b). Diese ist eine interessante Alternative. Diese ist zwar nicht staatlich gefördert, dafür jedoch betraglich nicht gedeckelt. Eine aktuelle Auswertung kam dabei zu dem Ergebnis, dass sich fondsbasierte Anlagen der Säule 3b in den letzten Jahren sogar besser entwickelten als vergleichbare Anlagen der Säule 3a. Es lohnt sich daher, hier zu vergleichen und – sofern möglich – die Anlagen auf verschiedene Säulen aufzuteilen.

Die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Zwar gehen Zentralbanken mittlerweile dazu über, die Leitzinsen zu erhöhen. Doch angesichts der hohen Inflationsraten kann auch ein geringfügig höherer Sparzins die entstehende Lücke nicht ausgleichen. Wenn Sie also einen längerfristigen Anlagehorizont anstreben (also 10 Jahre oder länger), lohnt sich die Anlage in eine fondsgebundene Altersvorsorge. So investieren Sie in Firmenwerte, die auch trotz der Inflation an Wert gewinnen. Grundsätzlich gilt: Je länger der Vertrag läuft, desto höher darf der Aktienanteil sein.

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