Gebühren beim Investieren: Vermögensverwaltung, Portfolio, Aktien, Fonds & Co.

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Für viele Investoren zählen nicht nur die Rendite, sondern auch die Kosten, welche mit einer Anlagelösung verbunden sind. Gebühren fallen je nach Dienstleistung oft auf unterschiedlichen Ebenen an und werden nicht immer explizit ausgewiesen. Dieser Umstand macht es Kunden schwer, die Gesamtkosten in einer einzigen Zahl zu aggregieren, weshalb die Vergleichbarkeit von Kosten zwischen verschiedenen Anbietern nicht trivial ist. Hierbei muss unterschieden werden, auf welche Art von Dienstleistung man zurückgreift, aufgrund unterschiedlicher Kostenstrukturen von reinen Handelsplattformen und Vermögensverwaltungsmandaten.

In diesem Blogbeitrag gehen wir darauf ein, welche Gebühren speziell in letzterem Fall anfallen können, um Transparenz und ein Bewusstsein dafür zu schaffen.

Gebühren im Überblick

Gebühren können auf drei Ebenen anfallen:

  1. Einerseits sind dies alle Gebühren, die durch die Dienstleistung an sich anfallen, z.B. Verwaltungsgebühren für ein Vermögensverwaltungsmandat.
  2. Weiter fallen Gebühren an, die mit einem konkreten Portfolio und dessen Verwaltung verbunden sind. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Depotgebühren oder Transaktionskosten.
  3. Letztlich kann auch ein konkretes Anlageinstrument kosten, wie z.B. ein Anlagefonds mit einem Ausgabeaufschlag oder Verwaltungsgebühren.

Dies wird auch in der folgenden Tabelle ersichtlich:

KostenBandbreite vonBandbreite bisBerechnungsgrundlage
1. EbeneVerwaltungsgebühren0.00%1.50%p.a. des verwalteten Vermögens
DienstleistungGewinnbeteiligung5.00%20.00%der erzielten Rendite
Einstiegsgebühren0.00%5.00%des zu investierenden Betrages
2. EbeneDepotführung0.10%0.50%p.a. des Depotvermögens
PortfolioAdministrationsgebühr0.00%0.20%p.a. des Depotvermögens
Fremdwährungszuschlag0.05%0.15%auf Titel in fremder Währung
Kontoführungsgebühr0.00 CHF100.00 CHFp.a. pro Konto
Positionsgebühr10.00 CHF40.00 CHFpro Position im Konto
Courtage0.20%2.00%des Handelsvolumens
Spreads bei Fremdwährungen0.01%2.50%pro Währungswechsel
3. EbeneSpreads bei Wertpapieren0.05%3.00%des Handelsvolumens
InstrumentAusgabeaufschlag0.00%5.00%des Kaufbetrags
Verkaufskommission0.00%3.00%des Kaufbetrags
Produktverwaltungsgebühr0.10%2.50%des investierten Kapitals
Gebühren beim Investieren im Überblick | Quelle: vermoegens-partner.ch

Dienstleistungsgebühren

Dies sind Gebühren, die mit der Erbringung der Vermögensverwaltungsdienstleistung an sich verbunden sind. Diese Gebühren können von der Anlageklasse abhängig sein, sodass die Gebühren mit dem Aktienanteil ansteigen können.

Gebühren Vermögensverwaltung

Verwaltungsgebühr bei der Vermögensverwaltung

Die Verwaltungsgebühr fällt bei jedem Vermögensverwaltungsmandat an und bemisst sich meist am Prozentsatz des verwalteten Vermögens pro Jahr. Sie wird oft sehr explizit kommuniziert und kann unterschiedliche Komponenten enthalten.

Diese Gebühr kompensiert den Vermögensverwalter für seine Arbeit der Überwachung, Verwaltung des Portfolios und der Analyse und Auswahl von einzelnen Anlageinstrumenten. Dies ist der aufwendigste Teil und so macht die Verwaltungsgebühr den grössten Anteil der Gesamtkosten aus.

  • Je individueller die Kundenwünsche sind, desto mehr Aufwand entsteht bei der Vermögensverwaltung, was die Verwaltungsgebühr erhöhen kann.
  • Oft lässt sich dies durch ein grösseres Investment kompensieren, da viele Verwalter eine Staffelung der Gebühr anbieten, welche mit zunehmendem Vermögen abnimmt. Sollte diese Gebühr aussergewöhnlich tief sein, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Anbieter mit anderen Methoden kompensieren.
  • Die günstigsten Angebote von Robo-Advisorn starten bei 0.55% pro Jahr, da der Standardisierungsgrad sehr hoch ist Kunden keinen persönlichen Ansprechpartner haben. Bei klassischen Privatbanken kann die Verwaltungsgebühr bis zu 1.5% pro Jahr betragen. Dabei kann jedoch auf einen persönlichen Berater und diskretionäre Mandate zugegriffen werden.

Performance-Gebühr bei der Vermögensverwaltung

Diese Gebühr wird als Prozentsatz auf der vom Vermögensverwalter erzielten Rendite erhoben und ist in klassischen Vermögensverwaltungsmandaten eher unüblich. Im Bereich der Hedge-Fonds ist diese Gebühr weit verbreitet und wird meist erst ab einer gewissen Mindestrendite erhoben, der sogenannten Hurdle Rate.

Die Idee dieser Gebühr ist es, die Anreize des Verwalters mit denjenigen des Kunden in Einklang zu bringen. Da aber schon die Verwaltungsgebühr proportional zum verwalteten Vermögen zunimmt, sollte dies aus finanzieller Sicht schon Anreiz genug sein, das Vermögen des Kunden zu steigern.

Einstiegsgebühren bei der Vermögensverwaltung

Es kann vorkommen, wenn auch eher selten, dass eine Einstiegsgebühr erhoben wird. Diese wird einmalig als Prozentsatz auf den zu investierenden Betrag berechnet. Diese Gebühren sind mit dem initialen Aufwand assoziiert, der beim Aufsetzen eines Mandates entsteht.

Während dies bei der Vermögensverwaltung eher unüblich ist, wird diese Gebühr häufiger im Bereich der Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen angewendet, oft auch «Finders Fee» genannt.

Portfoliogebühren

Die Gruppe der Portfoliogebühren bezieht alle Gebühren ein, die mit der Verwaltung eines bestimmten Anlageportfolios verbunden sind. Diese Gebühren sind zum Teil nicht vom Vermögensverwalter selbst beeinflussbar, speziell dann nicht, wenn es sich um einen unabhängigen Vermögensverwalter handelt. Die Depotbank, welche die Wertschriften verwahrt und die Transaktionen durchführt, bestimmt die Höhe dieser Gebühren.

Portfolio Gebühren

Depotführungsgebühr

Die Depotführungsgebühr ist ein Entgelt für die Verwahrung und Administration der Wertschriften. Diese werden bei der Depotbank gehalten, wofür diese wiederum eine Gebühr als Prozentsatz des Depotwertes berechnet, welche aber in der Regel bei einem bestimmten Wert gedeckelt ist.

  • Die Höhe der Gebühr hängt oft davon ab, inwieweit die Bank noch zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung stellt. Ausserdem sind Depotführungsgebühren oft an Transaktionskosten oder eine gewisse Handelsaktivität geknüpft.
  • So werden geringe Depotführungsgebühren oft mit höheren Transaktionskosten kompensiert oder eine Mindestanzahl von Transaktionen muss pro Quartal durchgeführt werden, um keine Kosten in Rechnung gestellt zu bekommen («Inactivity fee»).
  • Höhere fixe Depotführungsgebühren fallen jedoch oft in Kombination mit niedrigeren Transaktionskosten an. Welches Kostenmodel vorteilhafter ist, kommt somit stark auf die Menge und Häufigkeit von Transaktionen an

Administrationsgebühr

Zusätzlich zu den Depotgebühren können Depotbanken Gebühren für die spezielle Administration des Portfolios berechnen. Dies beinhaltet zum Beispiel das Verbuchen von Coupons und Dividenden oder die Verbuchung von Corporate Actions.

Manche Banken berechnen jedoch jeden Posten einzeln, ohne eine pauschale Administrationsgebühr zu erheben. Allgemein ist diese Gebühr heutzutage jedoch eher unüblich, da die Kosten oft schon in der Depotführungsgebühr enthalten sind.

Fremdwährungsgebühren

Wir kommen nun zu einer der wahrscheinlich am meist unterschätzten und gleichzeitig intransparentesten Gebühren: die Fremdwährungsgebühren. Diese Gebühr fällt dann an, wenn Wertschriften in Fremdwährungen gehandelt oder gehalten werden.

  • Zum einen stellt die Bank die Verwahrung von Titeln im Ausland in Rechnung und zum anderen auch den Kauf oder Verkauf dieser Titel. Während die Gebühr für die Verwahrung im Ausland eher seltener vorkommt, so ist eine Gebühr auf Fremdwährungstransaktionen üblich.
  • Dabei handelt es sich um einen sogenannten «Spread». Als Spread bezeichnet man den Unterschied zwischen Geld- (Kauf) und Brief- (Verkauf) Kurs, im Englischen auch Bid und Ask genannt. Sehr vereinfacht erklärt sind dies die Preise, zu denen ein Händler bereit ist, einen Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen.
  • Der Händler (oder auch «Market Maker» genannt) verdient daran, indem der Geld-Kurs tiefer liegt als der Brief-Kurs. Das bedeutet, dass er zu einem niedrigeren Preis kauft als verkauft. Bei einer Fremdwährungstransaktion nimmt sich die Bank in unserem Beispiel eine Gebühr, indem sie dem Kunden für die Fremdwährungstransaktion einen schlechteren Wechselkurs als den aktuellen Marktkurs gibt. So bezahlt ein Kunde nun beispielsweise für seine US-Dollar, die er für den Kauf einer US-Aktie benötigteinen höheren Preis als den aktuellen Marktpreis. Dies funktioniert auch umgekehrt, wenn ein Fremdwährungstitel verkauft wird.

Der Gesamteffekt dieser Gebühr hängt selbstverständlich davon ab, wie oft und wieviel in Fremdwährungen gehandelt wird. Darum ist es schwierig, diese Gebühr von Anfang an auszuweisen. Die zuvor erwähnte Intransparenz kommt daher, da zum einen je nach Währung unterschiedliche Spreads erhoben werden und zum anderen, die genaue Höhe der Gebühr nur dadurch ersichtlich ist, indem der Kunde die Abrechnung der Fremdwährungstransaktion prüft und den angewandten Wechselkurs mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktkurs vergleicht. Ist der abgerechnete Wechselkurs erst gar nicht explizit angegeben, so muss dieser erst noch selbst berechnet werden. Viele Kunden sind sich dieser impliziten Gebühr oft nicht bewusst, da sie nur wenige Anbieter klar ausweisen. So kann ein auf den ersten Blick vermeintlich günstiges Angebot am Ende doch gar nicht so günstig sein.

Transaktionskosten oder auch Courtage

Transaktionskosten sind neben der Depotführungsgebühr eine der häufigsten anfallenden Kosten. Diese fällt auf die durchgeführten Transaktionen selbst an und kann je nach Anbieter entweder prozentual zum gehandelten Volumen oder als Fixbetrag pro Transaktion ausgestaltet sein.

Die Depotbank berechnet diese Gebühr im Zuge ihres eigenen Aufwands auf Basis der Handelsaktivität, um ihre eigenen Kosten zu decken. Diese werden teilweise von den Börsen und Brokern erhoben. Die Höhe dieser Kosten hängt stark vom Börsenplatz, der Währung, dem Anlageinstrument und dem gehandelten Volumen ab. Deshalb gilt es, diese Kosten nicht zu unterschätzen, vor allem wenn ein Portfolio aktiver verwaltet wird und regelmässig Transaktionen durchführt werden.

Positionsgebühr

Die Positionsgebühr wird, wie der Name schon sagt, von manchen Banken pro Position und zusätzlich zu den Depotführungsgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühr variiert oft nach Anlageklasse und kann auf bankeigene Produkte gänzlich entfallen. Bei Vermögensverwaltungsmandaten ist diese Gebühr eher unüblich, hingegen wird sie öfter in Beratungsmandaten angewendet.

Instrumentengebühren oder Produktkosten

Die letzte und unterste Ebene an Gebühren fällt auf einzelne Instrumente und Produkte innerhalb eines Portfolios an. Diese Kosten hängen stark von der Art der Produkte und der zugrunde liegenden Anlageklasse ab. ETFs sind zum Beispiel günstiger als Anlagefonds und Aktienprodukte oft teurer als andere Anlageklassen.

Allgemein gilt: Es fallen nur Kosten bei Produkten an, die einen Emittenten oder Anbieter haben, der sie ausgibt oder verwaltet, wie z.B. ETFs, Anlagefonds oder Strukturierte Produkte. Bei Instrumenten wie Aktien oder Anleihen fallen diese nicht an, da diese auch nicht aktiv verwaltet oder konstruiert werden müssen.

Gebühren Produkt

Wertpapier-Spreads

Wir haben zuvor bei den Wechselkursgebühren schon darüber gesprochen, was sogenannte «Spreads» sind. Diese können auch bei Wertpapieren selbst anfallen. Grundsätzlich hat dies mit der Liquidität eines Titels zu tun und hängt deswegen wieder massgeblich vom Instrument selbst ab.

Die Liquidität gibt vereinfacht gesagt an, wie einfach ein Titel gehandelt werden kann, ohne den aktuellen Marktpreis zu beeinflussen. Für ausreichend Liquidität sorgen sogenannte «Market Maker», die immer kaufen oder verkaufen, wenn eine entsprechende Gegenpartei in den Markt eintritt. So wird sichergestellt, dass die Marktteilnehmer ihre gewünschten Transaktionen auch in weniger liquiden Märkten durchführen können.

Dies lässt sich der Market Maker dadurch bezahlen, dass er ein wenig günstiger kauft und etwas teurer verkauft als der «faire» Marktpreis. Diese Kosten können die Kunden in der Vermögensverwaltung nicht direkt beeinflussen und sind generell auch nicht leicht zu quantifizieren. Der Vollständigkeit halber haben wir sie hier aufgeführt, sind in der Praxis aber eher nicht allzu relevant.

Ausgabeaufschlag

Der sogenannte Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die beim Kauf von Anlagefonds anfällt. Sie wird als Prozentsatz auf den zu investierenden Betrag berechnet und kann bei aktiv verwalteten Aktienfonds bis zu 5% betragen.

Dadurch, dass die Gebühr bei jedem Kauf anfällt, findet sie besonders bei regelmässigen Einzahlungen grosse Beachtung. Banken erlassen ihren Kunden oft den Ausgabeaufschlag auf ihre eigenen Produkte, um sie so attraktiver zu machen.

Verwaltungsgebühr bei Fonds

Auch im Zusammenhang mit Anlagefonds ist die Verwaltungsgebühr ein wichtiger Kostenpunkt. Diese Kosten werden für die Verwaltung durch den Fondsmanager erhoben. Sie lässt sich mit der Verwaltungsgebühr auf Mandatsebene vergleichen, da ein kundeneigener Anlagefonds vom Vermögensverwalter verwaltet wird.

Es wird zwischen aktiv und passiv verwalteten Anlageinstrumenten unterschieden: Aktive Instrumente versuchen aktiv besser zu sein als der Markt, während passive Produkte einen Index bzw. den Markt nachbilden. Aufgrund des höheren Aufwands im ersten Fall ist auch die Gebühr entsprechend höher. Auch ETFs haben eine Verwaltungsgebühr, wobei sie wesentlich geringer ausfällt als bei den meisten Anlagefonds, da sie einen passiven Ansatz verfolgen.

Verkaufskommissionen

Die Verkaufskommission ist eine spezielle Art von Gebühr, die meist nur im Zusammenhang mit Strukturierten Produkten anfällt. Emittenten dieser Produkte lassen sich den Aufwand der Konstruktion und der Verwaltung bezahlen. Die Gebühr ist ein Prozentsatz des zu investierenden Betrages und wird direkt mit dem Einstandspreis verrechnet.

Strukturierte Produkte sind eine spezielle Art von Instrumenten und gehören zur Anlageklasse der «Alternativen Anlagen», weshalb, wenn überhaupt, nur ein geringer Teil des Portfolios darin investiert wird.