Für Angestellte und Selbstständigerwerbende ist die 3. Säule die ideale Ergänzung zur 1. und 2. Säule innerhalb der Schweizer Vorsorge. Die 3. Säule besteht aus der gebundenen Selbstvorsorge, der Säule 3a, sowie der ungebundenen Selbstvorsorge, der Säule 3b. Durch freiwillige Einzahlungen sorgen Sie dafür, dass Sie zukünftige Einkommenslücken schliessen und im Rentenalter auf Ihren gewohnten Lebensstandard nicht verzichten müssen.
Der Bund fördert die freiwillige Altersvorsorge der Schweizer mit Steuervorteilen für die eingezahlten Beiträge. Wie sich Einzahlungen in die gebundene Vorsorge somit zusätzlich rentieren, erfahren Sie in diesem Beitrag. Ebenso erhalten Sie Informationen über die, je nach Erwerbstätigkeit, geltenden Maximalbeträge und worauf Sie bei den Einzahlungen achten sollten.
Contents
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Mögliche Einzahlungen Säule 3a in 2023
- 3 Wie hat sich der Maximalbetrag der Säule 3a in der Vergangenheit entwickelt?
- 4 Welche Fristen müssen beachtet werden?
- 5 Mit den Beiträgen für die Säule 3a Steuervorteile optimal nutzen
- 6 Beträge in Säule 3a einzahlen: Was Sie beachten sollten
- 6.1 Steuerliche Abzugsfähigkeit nur mit Einzahlungsbescheinigung gewährleistet
- 6.2 Kann ich den Maximalbetrag Säule 3a auf mehrere Vorsorgekonten aufteilen?
- 6.3 Mit mehreren Säule‑3a‑Konten Flexibilität erhöhen und Steuervorteil optimieren
- 6.4 Mit einem Dauerauftrag Steuervorteil sicher und automatisch ausschöpfen
Das Wichtigste in Kürze
- Umwandlungssätze (Faktor zur Berechnung der Altersrente) der Pensionskassen wurden in den letzten Jahren gekürzt.
- Ausschöpfen von Möglichkeiten der Säule ist wichtiger geworden.
- Einzahlung Säule 3a: Lohnenswerte Vorsorge durch Steuervorteile
- Maximalbeträge sind unterschiedlich (mit oder ohne Pensionskasse).
Mögliche Einzahlungen Säule 3a in 2023
Die maximalen jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a sind für die steuerliche Abzugsfähigkeit relevant. Dies bedeutet, dass die Säule-3a-Einzahlungen das zu versteuernde Einkommen reduzieren und Sie somit Steuern sparen können. Die Möglichkeiten der privaten Vorsorge durch die Säule 3a sind jedoch Personen vorbehalten, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben.
Für die möglichen Einzahlungen in die Vorsorgeprodukte der Säule 3a gelten jeweils zwei unterschiedliche Maximalbeträge:
- kleine Säule 3a: Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind.
- grosse Säule 3a: Erwerbstätige, die nicht an eine Pensionskasse angeschlossen sind.
Für 2023 gelten diese Beträge:
- 7’056 Franken für die kleine Säule 3a und
- 35’280 Franken für die grosse Säule 3a.
Für 2022 waren diese Maximalbeträge gültig:
- für die kleine Säule 3a ein maximaler Betrag von 6’883 Franken und
- für die grosse Säule 3a ein maximaler Betrag von 34’416 Franken.
Wie hat sich der Maximalbetrag der Säule 3a in der Vergangenheit entwickelt?
Beim Rückblick auf die Maximalbeträge drängt sich zunächst die Frage auf: Auf welcher Grundlage wird der maximale Einzahlbetrag für die gebundene Vorsorge der Säule 3a überhaupt festgelegt? Der Höchstbetrag ist abhängig von der maximalen AHV-Rente. Daher ändert dieser sich meistens alle zwei Jahre – wie die AHV-Rente.
- Auch die Formel für die Umrechnung steht fest: Maximale AHV-Jahresrente × 3 × 8 Prozent
- Für die grosse Säule 3a wird dieser Betrag einfach mit fünf multipliziert.
Hier die maximalen Beträge der Säule 3a aus der jüngsten Vergangenheit im Überblick:
Jahr | Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG) | Erwerbstätige ohne Pensionskasse (maximal 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens) |
2023 | 7’056 CHF | 35’280 CHF |
2022 und 2021 | 6’883 CHF | 34’416 CHF |
2020 und 2019 | 6’826 CHF | 34’128 CHF |
2018, 2017, 2016, 2015 | 6’768 CHF | 33’840 CHF |
2014 und 2013 | 6’739 CHF | 33’696 CHF |
2012 und 2011 | 6’682 CHF | 33’408 CHF |
2010 und 2009 | 6’566 CHF | 32’832 CHF |
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Eine immer wieder gestellte Frage ist die nach der Möglichkeit rückwirkender Einzahlungen. Der Gesetzgeber hat den Sachverhalt in diesem Fall eindeutig geregelt. Es ist nicht erlaubt, rückwirkend Einzahlungen (Nachzahlungen) in die gebundene dritte Säule zu tätigen – weder in voller Höhe des Maximalbetrags noch teilweise. Abzugsfähige Säule‑3a‑Einzahlungen sind immer nur für das aktuelle Steuerjahr möglich. Dieses beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember desselben Jahres, sowohl für Angestellte als auch Selbstständige.
Bis zum Ende des Kalenderjahres, also bis zum 31.12., müssen Einzahlungen auf das Vorsorgekonto eingegangen sein, damit sie in dem jeweiligen Steuerjahr abgezogen werden können. Am Bankschalter sind Einzahlungen bis zum 23. Dezember des Jahres möglich.
Letzte Einzahlungen sollten bis Mitte Dezember veranlasst werden
Zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgeeinrichtungen und Produktanbieter für die Säule 3a (Banken oder Versicherungen) am Ende jedes Jahres mit vielen Einzahlungen konfrontiert sind. Sie sollten die (letzte) Zahlung für die 3. Säule also spätestens vor Weihnachten anweisen. Damit hat der Vorsorgeanbieter genügend Zeit, das Geld innerhalb der aktuellen Steuerperiode zu verbuchen.
Zahlungsrhythmus produktabhängig
Die Art und Weise, wie Geld in ein Säule‑3a-Vorsorgeprodukt eingezahlt wird, hängt vom konkreten Produkt ab. Bei manchen Banken oder Versicherungsunternehmen ist die Einzahlung einmalig möglich, bei anderen erfolgt sie in regelmässigen Abständen. Anleger haben hier die Wahl zwischen Vorsorgekonten, Lebensversicherungen und anderen Produkten in unterschiedlichen Varianten.
Mit den Beiträgen für die Säule 3a Steuervorteile optimal nutzen
Die offiziellen Steuerformulare enthalten die entsprechenden Felder zum Eintrag der eingezahlten Geldbeträge in die Säule 3a. Im Rahmen der Einkommenssteuerberechnung reduzieren dann die Beiträge bis zu den geltenden Höchstbeträgen das steuerbare Einkommen.
Das bedeutet, dass sich die jährliche Steuerrechnung erheblich reduzieren kann. Mit Einzahlungen in die Säule 3a sparen Sie also Steuern und sorgen gleichzeitig für Ihren Ruhestand vor.
Die Höhe der persönlichen Steuerersparnis ist von folgenden Faktoren abhängig:
- dem steuerbaren Einkommen
- der Höhe der Einzahlung
- dem Wohnort (Kanton der Besteuerung)
- dem Zivilstand
- der Konfession
Beispiel:
Leon wohnt in Bern, ist ledig und hat keine Kinder. Er ist Mitglied der reformierten Kirche und erzielt ein steuerbares Einkommen von 80’000 Franken. Für 2022 zahlt er auf sein Säule‑3a‑Konto den Höchstbetrag von 6’883 Franken ein.
Die Steuerersparnis, die Leo aufgrund seiner Einzahlungen für das Jahr 2022 erzielt, beträgt insgesamt 2’059 Franken.
Zum Vergleich: Würde Leo in Luzern wohnen, käme er auf eine Steuerersparnis von insgesamt 1’662 Franken.
Leon erhält also in dem Beispiel je nach Wohnort zwischen 24 und 30 Prozent seiner eingezahlten Beträge als Steuerersparnis zurück.
Zins- und Kapitalerträge und steuerliche Behandlung des Vermögens während der Laufzeit
Während der Laufzeit Ihrer Vorsorgekonten sind die Zinserträge steuerfrei. Dies bedeutet, dass Sie bei jährlichen Zinsgutschriften keine Verrechnungssteuer zahlen müssen. Das Gleiche gilt für Erträge aus Wertschriftenlösungen und aus Versicherungspolicen. Sie müssen daher die Erträge auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Ebenso wird für das während der Laufzeit aufgebaute Kapital in dieser Zeit keine Vermögenssteuer fällig.
Beträge in Säule 3a einzahlen: Was Sie beachten sollten
Nachstehend noch einige lohnenswerte Tipps aus der Praxis:
Steuerliche Abzugsfähigkeit nur mit Einzahlungsbescheinigung gewährleistet
Wenn Sie ein Konto in der gebundenen Vorsorge eröffnen, erhalten Sie von der entsprechenden Einrichtung eine Steuerbescheinigung über die eingezahlten Beiträge. Diese wird meistens am Anfang des Jahres verschickt. Um die eingezahlten Beträge vom Erwerbseinkommen abziehen zu können, müssen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Steuererklärung angeben. Also: Einzahlungen in der Steuererklärung angeben und mit der Steuerbescheinigung belegen.
Einfach und schnell funktioniert es mit Erhalt der Steuerbescheinigung, wenn Sie diese in digitaler Form (als PDF) anfordern. Dann erhalten Sie Ihre Bescheinigung für die Steuererklärung im Postfach Ihres E-Bankings.
Kann ich den Maximalbetrag Säule 3a auf mehrere Vorsorgekonten aufteilen?
Eine Aufteilung auf mehrere Vorsorgekonten ist problemlos möglich. Der maximale Einzahlungsbetrag gilt jedoch für die Gesamtheit der Beziehungen und nicht für jede einzelne. Das bedeutet, wenn ein Vorsorgenehmer beispielsweise gleichzeitig auf ein Zinskonto, ein Wertschriftendepot und eine Lebensversicherung einzahlt, zählen alle Zahlungen.
Laut Gesetz gibt es keine Beschränkung in der Anzahl der Vorsorgebeziehungen, die eine Person haben kann. Einige Banken und Versicherungen setzen jedoch von sich aus ein Limit, wie viele 3a-Konten Kunden bei ihnen maximal unterhalten dürfen (häufig maximal fünf). Erkundigen Sie sich am besten direkt beim jeweiligen Anbieter. Diese Limitierung zählt dann nur für das betreffende Institut. Bei anderen Instituten können Sie also weitere 3a‑Konten eröffnen.
Mit mehreren Säule‑3a‑Konten Flexibilität erhöhen und Steuervorteil optimieren
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, mehrere Konten bei der steuerbegünstigten Säule 3a zu eröffnen. Dies hat ausschliesslich Vorteile und keine Nachteile. Wer mehrere Säule‑3a‑Konten hat, kann diese in unterschiedlichen Jahren beziehen. Durch diesen Schritt sparen die meisten Menschen in ihrem Kanton Steuern.
Bei der Säule 3a an Bezug der Gelder zur Pensionierung denken.
Wenn Sie nur ein Konto haben, wird der gesamte Betrag in einem Jahr besteuert. Wenn Sie jedoch mehrere Konten führen, können Sie beispielsweise den ersten Bezug mit 60, den zweiten mit 61 und den dritten mit 62 beantragen. Auf diese Weise fallen Ihre Steuerzahlungen geringer aus.
Der Grund: Säule-3a-Gelder werden zum Zeitpunkt des Bezugs zwar zum ermässigten Steuersatz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, die Kapitalauszahlungssteuer steigt jedoch progressiv mit der Höhe. Daher ist es vorteilhaft, mehrere kleine Beträge über mehrere Jahre gestaffelt zu beziehen.
Sobald das Geld bezogen wird, gehört das bezogene 3a-Kapital zu Ihrem regulären Vermögen und wird daher auch so besteuert. Wichtig: Ein Säule‑3a-Konto kann immer nur als Ganzes bezogen werden. Es ist ausgeschlossen, einen Teilbetrag zu beziehen. Diese Regelung ist ein weiterer Grund, nicht nur ein Säule-3a-Konto zu haben.
Mit einem Dauerauftrag Steuervorteil sicher und automatisch ausschöpfen
Mit einem Dauerauftrag stellen Sie sicher, dass Ihre Einzahlungen auf Säule 3a immer automatisch erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine Einzahlungen vergessen und auch alle Steuervorteile ausschöpfen, die für die Säule 3a möglich sind.
Versäumen Sie keine Einzahlungsfristen und sichern Sie sich Ihre Steuervorteile. Dies funktioniert komfortabel und völlig automatisch mit einem Dauerauftrag für Einzahlungen in Ihr Vorsorgeprodukte der Säule 3a. Diesen passen Sie dann nur noch bei Erhöhung des Maximalbetrages einfach an.
Quellenangaben
- [1] bernerzeitung.ch
- [2] ubs.com
- [3] ch.ch
- [4] finanzmonitor.com