Everon AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Everon AG (nachfolgend «Everon») und ihren Vertragskunden (nachfolgend «Kunden») in Ergänzung zum zwischen Everon und den Kunden abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag. Everon hat das Recht, diese AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Bei Inkrafttreten neuer AGB werden diese durch Veröffentlichung in geeigneter Form auf der Everon App (nachfolgend «App») und mittels In-App-Messaging und/oder E-Mail dem Kunden mitgeteilt. Massgebend ist die jeweils gültige Version. Ohne Widerspruch des Kunden innert 30 (dreissig) Tagen ab Inkrafttreten der jeweils aktualisierten AGB, gelten diese als genehmigt. Im Rahmen der Ankündigung über die Änderung der AGB weist Everon den Kunden gesondert auf sein Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist sowie die Bedeutung seines Schweigens hin.
II. Vertragsinhalt
Der Vertrag zwischen Everon und dem Kunden beinhaltet die Nutzung der von Everon betriebenen App sowie die Kommunikation per Telefon, In-App-Messaging und E-Mail zwischen Everon und dem Kunden. Die Dienstleistungen in der App (nachfolgend „Everon-Services„) sowie die Kommunikation per Telefon, In-App-Messaging und E-Mail zwischen Everon und dem Kunden erbringt Everon ausschliesslich auf Basis des individuellen Vermögensverwaltungsvertrags mit dem Kunden und den vorliegenden AGB, sowie allfällig von Everon erlassenen, separaten Bedingungen und Reglementen, abrufbar unter www.everon.swiss
Betreffend Datenschutz gilt zudem die jeweils aktuelle, auf unserer Website veröffentlichte Fassung der Datenschutzerklärung.
Neben diesen AGB gelten im Verhältnis zu den Drittanbietern (wie z.B. Hypothekarbank Lenzburg AG, Liberty Vorsorge AG, anderer Online- und Mobile-Banking-Dienstleister, Kreditinstitute oder Mobile Payment Anbieter) auch die zwischen dem Kunden und diesen Drittparteien abgeschlossenen Verträge und deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Vertragspartei in Bezug auf die Everon-Services ist Everon. Im Rahmen der Everon-Services fungiert Everon lediglich als Vermögensverwalter und stellt weder Konten noch Wertschriftendepots zur Verfügung. Everon ist nicht Vertragspartei im Vertragsverhältnis zwischen einem Drittanbieter, wie beispielsweise einer depotführenden Bank oder einer Vorsorgestiftung, und dem Kunden.
Über die App kann der Kunde ein Privatkonto und/oder ein Wertschriftendepot bei der Hypothekarbank Lenzburg AG und/oder ein Vorsorgedepot bei der Liberty Vorsorge AG eröffnen. Alle Daten werden verschlüsselt übermittelt. Everon gibt keine Daten an Drittanbieter weiter, ausser der Kunde stimmt aktiv und im jeweiligen Einzelfall in der App der Weitergabe seiner Daten an den Drittanbieter zu, die dann den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters unterliegen. Everon weist ausserdem darauf hin, dass die Auswahl der via die Everon-Services zugänglichen Drittanbieter in keinem Fall und in keiner Weise eine Beratung oder Empfehlung darstellt.
Everon ist stets um eine uneingeschränkte Nutz- und Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Everon-Services bemüht. Der Kunde anerkennt jedoch, dass der Zugang zu den Everon-Services aus technischen (z.B. Störungen, Wartungen) oder ausserhalb des Einflussbereichs von Everon liegenden (z.B. höhere Gewalt, Drittverschulden) Gründen zeitweilig beschränkt sein kann.
III. Vertragsabschluss
Der Vermögensverwaltungsvertrag zwischen Everon und dem Kunden über die Nutzung der Everon-Services kommt mit der Unterzeichnung der individuellen Vertragsvereinbarung durch den Kunden zustande (schriftlich, TAN-Verfahren oder TAN-ähnliche Methode wie z.B. fortgeschrittene elektronische Signatur). Die vorliegenden AGB bilden einen integralen Bestandteil der individuellen Vertragsvereinbarung und liegen in ihrer jeweils gültigen Form dem Kunden bei der Vertragsunterzeichnung vor.
IV. Vereinbarter digitaler Kanal
Als vereinbarter digitaler Kanal im Sinne des Vermögensverwaltungsvertrages und der vorliegenden AGB gilt das In-App-Messaging in der Everon App. E-Mail gilt explizit nicht als ein vereinbarter digitaler Kanal.
V. Datenschutz
Datenschutz und Datenabruf, Bankkundengeheimnis und andere Geheimhaltungsvorschriften
Everon untersteht hinsichtlich der Sammlung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden dem Bundesgesetz über den Datenschutz («DSG»), und der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz («VDSG») sowie der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), («DSGVO»).
Everon bearbeitet insbesondere folgende personenbezogene Daten der Kunden: Vorname, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Adresse, Land, Nationalität, Heimatort, Steuerdomizil, Angaben zu US-Bezug/Status zu US-Person, Zivilstand, Telefonnummer, Kopie des Identifikationsdokument (z.B. Pass, Passnummer), Foto-Gesichtsaufnahme («Selfie»), Unterschrift (fortgeschrittene elektronische Signatur mit Zertifikat (Angabe zum geografischen Standort), Zeitpunkt der Unterzeichnung), AHV-Nr., Pensionskasse, Vermögenssituation (Einkommen, Ausgaben, Gesamtvermögen) sowie personenbezogene Daten enthalten in Antworten zu KYC-Fragen, PEP-Status, Risiko- und Anlagestrategie, Vermögenssituation sowie weitere personenbezogene Daten, welche zur Erfüllung der (vor)vertraglichen Situation mit den Kunden oder aufgrund gesetzlicher oder regulatorischen Vorschriften notwendig sind (gemeinsam «Kundendaten»).
Everon bearbeitet Kundendaten zur Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden oder vorvertraglichen Massnahmen, zur Erfüllung der Everon-Services, dem zur Verfügung stellen der App oder weiteren Dienstleistungen, zur Optimierung der Dienstleistungen von Everon, zu statistischen oder Marketingzwecken, Verbesserung der Kundenzufriedenheit, aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. KYC/AML) oder weiteren hierin beschriebenen Gründen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Vollständigkeit, Aktualisierung und Qualität der Kundendaten und ist verpflichtet, Änderungen in den Kundendaten unverzüglich schriftlich oder über den digital vereinbarten Kanal Everon bekannt zu geben und/oder entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Dasselbe gilt für relevante Informationen, wie Prozessandrohungen oder dergleichen. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt Everon keine Haftung oder Verantwortung für Schäden oder Kosten, welche dem Kunden oder Dritten infolge unvollständiger Angaben von Kundendaten oder relevanten Informationen entstehen.
Everon verpflichtet sich, Kundendaten jederzeit durch angemessene und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Massnahmen zu schützen.
Weitergabe von Kundendaten
Everon gibt Kundendaten nur weiter, sofern dies für die Erfüllung der Everon-Services, das Anbieten der App, die Erfüllung eines Vertrags oder aufgrund vorvertraglicher Massnahmen notwendig ist, der Kunde zu einer Weitergabe eingewilligt hat oder infolge gesetzlicher oder regulatorischer Grundlagen oder Verpflichtungen von Everon.
Zu den hierin genannten Zwecken kann es erforderlich sein, dass Everon auch Kundendaten an Dritte, wie Vertragspartner, verbundene Unternehmen, Service Provider, etc., mit Sitz in Drittländern, ausserhalb der Schweiz und ausserhalb der EU/EWR, weitergibt oder übermittelt, die möglicherweise kein gleichwertiges Datenschutzniveau bieten. Eine solche Bekanntgabe von Kundendaten ins Ausland durch Everon erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 6 DSG bzw. Art. 44 ff. DSGVO.
Ungeachtet dessen gelten die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Auskunfts- bzw. Meldepflichten von Everon. Everon kann verpflichtet sein, die Kundendaten oder weitere personenbezogene Daten gegenüber Dritten offenzulegen, insbesondere (i) aufgrund einer gesetzlichen oder regulatorischen Vorschrift (insb. Auskunfts-, Informations- und Meldepflichten), sowie z.B. auch infolge des US CLOUD Act (ii) aufgrund eines Beschlusses oder Verfügung eines Gerichts oder Behörde (z.B. Verwaltung, Börse, WEKO); (iii) aufgrund eines hängigen oder drohenden Gerichts-, Straf- oder Verwaltungsverfahrens; (iv) zur Vorbeugung, Verhinderung von betrügerischen und illegalen Aktivitäten inklusive bei Meldungen oder bei Verdacht hierzu; (v) zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Verpflichtungen (z.B. KYC, Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, börsenrechtlichen oder regulatorischen Meldepflichten, steuerrechtliche Vorschriften, Audits, Archivierungsvorschriften) oder wenn Everon glaubt, zur Offenlegung verpflichtet zu sein.
Daten von Drittanbietern
Der Kunde ist sich bewusst und ausdrücklich damit einverstanden, dass Everon zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden und/oder im Zusammenhang mit den Everon-Services personenbezogene Daten des Kunden sowie Daten von Drittanbieter (wie von der Hypothekarbank Lenzburg AG, Liberty Vorsorge AG) erhält oder erhalten kann, welche dem Bankkundengeheimnis im Sinne von Art. 47 Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen sowie gegebenenfalls weiteren Geheimhaltungsvorschriften (z.B. der Schweigepflicht nach Art. 86 BVG) unterliegen können (nachfolgend gemeinsam «Bankkundendaten»). Der Kunde ist damit einverstanden, dass Everon zu den hierin genannten Zwecken Bankkundendaten und/oder weitere vertrauliche Informationen des Kunden bearbeiten kann und entbindet Everon von jeglichen Geheimhaltungspflichten (insb. dem Bankkundengeheimnis, Datengeheimnis, Schweigepflichten), soweit notwendig.
In Bezug auf die Bankkundendaten und den Datenschutz, das Bankkundengeheimnis sowie weitere Geheimhaltungsvorschriften gelten die zwischen dem Kunden und den Drittanbietern abgeschlossenen Vereinbarungen, Erklärungen und Datenschutzhinweise. Everon ist nicht Vertragspartei im Vertragsverhältnis zwischen einem Drittanbieter und dem Kunden. Es ist Sache des Kunden, die Einhaltung solcher Vereinbarungen mit Drittanbietern sicherzustellen. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt Everon keine Haftung für Schäden oder Kosten, welche dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen. Everon ist auf die Mitwirkung des Kunden zur Erbringung der Everon-Services angewiesen und arbeitet mit Drittanbietern zusammen.
Auslagerung von Dienstleistungen («Outsourcing»)
Everon behält sich vor, einzelne Tätigkeiten oder Geschäftsbereiche, insbesondere im Bereich der Informatik (z.B. Erhebung und Administration von Kundendaten, Aufbereitung von Transaktionsdaten, SMS-Service, Newsletter-Service oder den Betrieb von Datenbanken), ganz oder teilweise an andere Unternehmen auszulagern und dem jeweiligen Dienstleister die hierzu erforderlichen Daten zu übermitteln. Everon ist zu diesem Zweck befugt, Outsourcing-Partnern über eigene und/oder fremde Netze einen elektronischen Zugriff auf die in den eigenen IT-Systemen gespeicherten Kundendaten zu gestatten und den Zugang des Benutzers zu solchen Outsourcingpartnern herzustellen.
Bearbeitung, Aufzeichnung, Weitergabe, Speicherung und Löschung von Daten
Damit Everon die Kundenbedürfnisse ermitteln und den Kundeninteressen gerecht werden kann, benötigt sie unter Beachtung des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzerklärung gewisse Daten. Dies setzt eine systematische Sammlung und Auswertung von elektronischen Kundendaten durch Everon voraus, womit sich der Kunde einverstanden erklärt. Zur Verhinderung von Missbrauch speichert Everon Kundendaten über eine Frist von 10 Jahren. Danach haben Kunden das Anrecht, strukturierte Kundendaten aus produktiven Systemen, soweit gesetzlich zulässig, löschen zu lassen. Mehr Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.everon.swiss.
VI. Geistiges Eigentum
Sämtliche Immaterialgüterrechte verbleiben bei Everon oder berechtigten Dritten. Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein unübertragbares, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der App und der Everon-Services. Die Informationen sind nur zur privaten Benutzung verwendbar. Es ist untersagt, systematisch Inhalte aus der Everon-App abzurufen oder eine Datenbank zusammenzustellen.
VII. Haftung
In Bezug auf die Vermögensverwaltungsdienstleistungen der Everon gelten die Haftungsbestimmungen gemäss Vermögensverwaltungsvertrag.
Für die Nutzung der Everon-App ist die Haftung von Everon auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Anzeichen eines Mangels der Everon-App unterliegt der Kunde der unverzüglichen Informationspflicht, das heisst Mängel sind schriftlich (per In-App-Messaging oder E-Mail) oder telefonisch bei Everon anzuzeigen (Schadensminderungspflicht). Eine weitergehende Haftung seitens Everon ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Everon für Geräte und Software des Kunden sowie für die Übertragung elektronisch übermittelter Aufträge und/oder Kommunikation via In-App-Messaging oder Telefon keine Haftung.
Für die Nutzung der Everon-Services hat der Kunde das Recht, die App für seinen eigenen, privaten Gebrauch auf einem in seinem Eigentum befindlichen mobilen Endgerät zu installieren.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Dokumente sorgfältig und sicher aufzubewahren, damit Unberechtigte nicht auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen können. Der Kunde beachtet sämtliche Vorsichtsmassnahmen, die das Risiko eines unberechtigten Zugriffes oder dergleichen minimieren. Insbesondere hält er Zugangscodes geheim, um Missbräuche zu verhindern. Für Schäden, die auf einer Verletzung dieser Sorgfaltspflichten beruhen, haftet der Kunde.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Geräte und seine Software Teil des Systems sind, sich aber ausserhalb der Kontrolle von Everon befinden und zu einer Schwachstelle des Systems werden können. Es liegt im Einflussbereich des Kunden, das von ihm eingesetzte Gerät und die Software jederzeit und fachgerecht gegen elektronische Angriffe und Benutzung durch Unberechtigte zu schützen sowie sensitive und zeitkritische Informationen, Instruktionen (z.B. transaktionsrelevante Informationen) Everon nicht über unverschlüsselte E-Mails oder ungeschützte elektronische Kommunikationskanäle zuzustellen, sondern diejenigen Kanäle zu nutzen, welche zu diesem Zweck von Everon vorgesehen werden und ausgeführte Transaktionen unverzüglich zu überprüfen.
Everon trifft im Rahmen der geschäftsüblichen Sorgfaltspflicht angemessene Massnahmen, um unberechtigte Zugriffe und dergleichen zu erkennen und zu verhindern. Es besteht jedoch keine Pflicht von Everon, vom Kunden oder einem Bevollmächtigten an Everon übermittelte Informationen und Instruktionen mit anderen Informationen und Instruktionen des Kunden abzugleichen.
Es ist dem Kunden verboten, Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der von Everon angebotenen Everon-Services vorzunehmen, wie beispielsweise das massenhafte Versenden von E-Mails (SPAM), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, der Einsatz oder das Versenden von Spionagesoftware, Viren und Würmern. Verstösse gegen diese Regeln werden umgehend durch Verwarnung, (temporäre) Sperrung und/oder den vollständigen Ausschluss von der Nutzung der Everon-Services durch Everon geahndet. Everon behält sich das Recht zur Einleitung weiterer juristischer Schritte vor. Weiter behält sich Everon das Recht vor, allfälligen durch den fehlbaren Kunden verursachten Schaden diesem in Rechnung zu stellen.
Everon haftet nicht für Vorkommnisse, welche dem Einflussbereich von Drittparteien (insbesondere Depotbanken und Vorsorgestiftungen) zuzurechnen sind. Dies beinhaltet unter anderem die fehlerhafte Ausführung von Aufträgen durch die Depotbank. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unverschlüsselte E-Mails und andere ungeschützte elektronische Kommunikationskanäle gegen Zugriffe durch unbefugte Drittpersonen nicht gesichert sind und daher entsprechende Risiken bergen. Everon haftet nicht für Schäden, die aus unberechtigten Zugriffen von Drittpersonen resultieren.
Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen verantwortlich. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung zur Steuerdeklaration. Der Kunde bestätigt ferner, dass alle im Rahmen des Onboarding-Prozesses in der App gemachten Angaben wahrheitsgetreu sind. Everon haftet nicht für Schäden, welche aus Falschangaben des Kunden resultieren, wie beispielsweise Falschantworten auf Fragen zur Vermögenssituation des Kunden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er für den Zugang ausserhalb der Schweiz die Regeln der lokal herrschenden Rechtsordnung, namentlich Import- und Exportbeschränkungen für Verschlüsselungsalgorithmen, zu beachten hat.
Der Kunde hält Everon von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos, welche diese gegenüber der Everon im Zusammenhang mit der Erbringung der Everon-Services gegenüber dem Kunden geltend machen. Der Kunde haftet für jegliche mit solchen Ansprüchen einhergehende Kosten, einschliesslich allfälliger Prozesskosten, die Everon aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter oder widerrechtlicher Handlungen durch den Kunden entstehen. Weitere Ansprüche von Everon bleiben in jedem Fall vorbehalten. Die vorstehenden Pflichten gelten nur, soweit der Kunde die betreffende Rechts- und Pflichtverletzung zu vertreten hat, das heisst, wenn diese absichtlich oder grobfahrlässig begangen wurde.
VIII. Vertriebsentschädigung
Everon kann auf Basis von Vertriebsvereinbarungen mit Produktanbietern für ihre Vertriebstätigkeit, sowie für die damit verbundenen Dienstleistungen eine Vertriebsentschädigung oder andere geldwerte Leistungen erhalten. Diese Entschädigungen stellen einen Teil des Entgelts von Everon für die erbrachten Dienstleistungen gegenüber dem Kunden dar.
Erhält Everon solche Entschädigungen, deren Herausgabe nach Art. 400 des schweizerischen Obligationenrechts, Art. 26 des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift durch den Kunden gefordert werden könnte, verzichtet der Kunde ausdrücklich auf diesen Herausgabeanspruch. Dieser Verzicht gilt als ausdrücklicher Verzicht nach Art. 26 Abs. 1 lit. a FIDLEG.
Detaillierte Informationen über die Grundlagen und zur Höhe dieser produktspezifischen Entschädigungen sowie der daraus allenfalls resultierenden Interessenkonflikte können jederzeit unter www.everon.swiss eingesehen werden.
Diese Informationen stellen in der jeweils aktuellen Form einen integrierenden Bestandteil dieser AGB dar.
Der Vermögensverwalter hat zweckdienliche organisatorische Massnahmen getroffen, um Interessenskonflikte zwischen ihm und seinen Kunden oder zwischen seinen Mitarbeitern und den Kunden zu vermeiden und Benachteiligungen der Kunden durch solche Interessenskonflikte auszuschliessen. Lässt sich ein solcher Interessenkonflikt nicht vermeiden, hat der Vermögensverwalter eine dadurch mögliche Benachteiligung des Kunden auszuschliessen. Können Benachteiligungen trotzdem nicht ausgeschlossen werden, weist der Vermögensverwalter den Kunden schriftlich darauf hin.
IX. Schlussbestimmungen
Die Gebühren für die Everon-Services sind in den entsprechenden Vermögensverwaltungsverträgen geregelt. Everon behält sich das Recht vor, Änderungen und Anpassungen der Gebühren vorzunehmen. Der Kunde wird über den vereinbarten digitalen Kanal informiert und das Reglement gilt ohne Widerspruch innert 30 (dreissig) Tagen als genehmigt. Der Kunde bestätigt hiermit, dass er mit dem Erhalt von Rechnungen in der App einverstanden ist. Der Kunde ist selbst für die ordnungsgemässe Aufbewahrung der Rechnungen verantwortlich.
Der Kunde hat alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen, namentlich Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seines Zivilstandes, seiner steuerlichen Ansässigkeit, seines PEP-Status (politisch exponierte Person), seines US-Person-Status unverzüglich anzuzeigen. Ferner hat der Kunde Everon über Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse zu unterrichten, welche im Rahmen des Onboarding-Prozesses erstmalig erfasst worden sind. Diese Meldungen können entweder schriftlich, durch Änderung in der App (In-App-Messaging) oder durch telefonische Meldung erfolgen. Sobald elektronische Dokumente und Mitteilungen von Everon für den Kunden in der App abrufbar sind, gelten diese als zugestellt.
Die von Everon akzeptierten Kommunikationskanäle sind Telefon sowie In-App-Messaging sobald verfügbar. Die Everon-Services werden auf Deutsch sowie Englisch angeboten.
Falls der Kunde Everon Instruktionen telefonisch erteilt, gilt Folgendes:
Der Kunde ermächtigt hiermit Everon ausdrücklich, telefonische Aufträge auszuführen. Er ist sich bewusst, dass die Verwendung von Telefonen erhebliche Risiken in sich birgt, und dass eine Prüfung der Legitimation des Anrufers jeweils nicht mit abschliessender Sicherheit möglich ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Everon keine mandatsbezogene Kommunikation über E-Mail führt (ausgenommen sind Newsletter, Verifikation der E-Mail-Adresse etc.). Everon behält sich aus diesem Grund das Recht vor, einen telefonisch übermittelten Auftrag bei Zweifeln über die Verfügungsberechtigung des Anrufers nicht auszuführen. Everon kann jederzeit eine schriftliche Bestätigung eines telefonisch erteilten Auftrages verlangen.
Der Kunde ist sich weiter auch bewusst, dass Everon nur während den deklarierten üblichen Bürozeiten erreichbar ist. Everon übernimmt keine Verantwortung für Aufträge, die ausserhalb der üblichen Bürozeiten eingehen und ergreift keine speziellen Massnahmen, den Empfang und die Ausführung solche Aufträge sicherzustellen.
Alle Vertragsvereinbarungen (inkl. nachträgliche Änderungen und Nebenabreden) der Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch Everon und den Kunden, bzw. des TAN Verfahrens oder eines TAN-ähnlichen Verfahrens (z.B. fortgeschrittene elektronische Signatur). Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass diese Verfahren der eigenhändigen Unterschrift analog der Bestimmung von Art. 14 Abs. 2bis OR gleichgestellt ist.
Im Geschäftsverkehr mit Everon werden die Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag gleichgestellt.
Sofern einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein sollten oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen treten solche, welche der Vermögensverwalter und der Kunde vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmungen bewusst gewesen wäre.
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Vermögensverwalter unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, ist Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren der Sitz des Vermögensverwalters in Zürich (ebenso der Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz). Der Vermögensverwalter hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen, wobei ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar bleibt.
Zürich, den 30. August 2021 - AGB Everon AG, Version 1.1