Die individuelle Freizügigkeitslösung

Maximieren Sie das Potenzial des Freizügigkeitskontos Ihrer Kunden.

Unser Angebot

Die Everon Plattform

Unsere Plattform stattet Sie mit allen notwendigen Werkzeugen aus, um die Freizügigkeitskonten Ihrer Kunden effizient zu verwalten. Sie vereinfacht das Kunden-Onboarding, bietet detaillierte Reportings und hilft Ihnen vergessene Freizügigkeitskonten Ihrer Kunden in der BVG-Auffangeinrichtung zu finden.

Direkte Anlagen

Als einer der ersten Anbieter von Direktinvestitionen verfolgen wir einen innovativen Ansatz mit unseren Freizügigkeitskonten. Wir investieren so direkt wie möglich, anstatt Fonds und ETFs in unseren Portfolios zu nutzen, um so zusätzliche Produktkosten zu vermeiden.

Individuelle Anlagelösung

Sie haben die Möglichkeit, Ihr eigenes Modellportfolio zu erstellen und es direkt auf die Konten Ihrer Kunden anzuwenden. Wir ermöglichen dies durch unsere Infrastruktur und verwalten es nach Ihren Vorgaben.

Warum direkt in die Freizügigkeit investieren?

Durch die direkte Anlage können unsere Kunden entscheiden, wie ihr Portfolio gestaltet wird. Gewisse ausgezeichnete Anlagestile können somit umgesetzt werden, die mit Produkten nicht umsetzbar sind. Ausserdem bringt der Verzicht auf kollektive Kapitalanlagen wie Fonds und ETFs den Vorteil, dass keine zusätzliche Produktkosten im Aktienbereich anfallen.

Das Ergebnis ist ein transparentes und individuelles Portfolio nach Ihren Wünschen, in welchem klar ersichtlich ist, in welche Firmen Sie genau investiert sind.

Unser Partner

Ihr Konto und Depot werden von der Liberty Freizügigkeitsstiftung eröffnet. Liberty ist einer der führenden Vorsorgeanbieter der Schweiz und verwaltet rund CHF 4 Milliarden Kundengelder.

Unsere Strategien

Möchten Sie mehr erfahren?

Sprechen Sie mit uns

FAQ Freizügigkeit

  • Im Normalfall können Altersleistungen frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Renteneintritts bezogen werden. In folgenden Fällen ist ein Vorbezug (Bezug vor Rentenalter) möglich: Auswanderung, Selbstständigkeit, Einkauf in Pensionskasse, Scheidung, Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum, Rückzahlung von Hypotheken oder Invalidität.

  • Nein, Sie müssen Freizügigkeitsguthaben nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch Erträge, die Sie auf dieses Guthaben erzielen, sind steuerfrei. Erst bei Bezug wird das Guthaben mit einem reduzierten Steuersatz versteuert.

  • Zu Freizügigkeitsguthaben zählen Beträge, welche aus einer Pensionskasse entnommen werden, ohne diese in eine neue Pensionskasse einzubringen. Dies kann bei einem Arbeitgeberwechsel, zeitweiser Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit der Fall sein. Mit Everon können Sie diese Gelder weiterhin investieren. Grundsätzlich kann ein Konto jederzeit eröffnet werden.

  • Über unsere App haben Sie jederzeit einen detaillierten Einblick in Ihr Portfolio. Sie können jede einzelne Position mit Betrag und Rendite einsehen.

  • Ihr Anlagebetrag wird gemäss Ihrem Risikoprofil, Ihren Präferenzen und der gewählten Strategie angelegt.

  • Individuelle Wünsche und Restriktionen können Sie uns jederzeit mitteilen, um Ihr Portfolio zu personalisieren. Wir werden die Umsetzung gemeinsam besprechen und dem Depot hinterlegen.

  • Neu eingezahltes Kapital wird gemäss Ihrer bestehenden Strategie in Ihr Portfolio investiert. Wir investieren das Geld so schnell wie möglich, i.d.R. innert einer Woche.

  • Im Normalfall können Altersleistungen frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Renteneintritts bezogen werden. In folgenden Fällen ist ein Vorbezug (Bezug vor Rentenalter) möglich: Auswanderung, Selbstständigkeit, Einkauf in Pensionskasse, Scheidung, Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum, Rückzahlung von Hypotheken oder Invalidität.