FIDLEG Kundeninformation

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8 ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend einen Überblick über die Everon AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.

A. Information über das Unternehmen

Adresse

Gartenstrasse 17
8002 Zürich

Telefon: +41 44 545 08 10
E-Mail: info@everon.swiss
Webseite: www.everon.swiss
Das Finanzinstitut wurde am 01.07.2019 gegründet.

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft

Mit dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) brauchen alle Finanzinstitute für die Ausübung ihrer gewerbsmässigen Tätigkeit als Vermögensverwalter eine Bewilligung der FINMA. Die Frist für die Einreichung des Gesuchs lief Ende 2022 ab. Das Finanzinstitut hat am 17.03.2023 die Bewilligung erhalten und wird von der Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG beaufsichtigt. Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft Grant Thornton AG sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft. Die Anschrift der Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG und der Prüfgesellschaft Grant Thornton AG finden sich nachfolgend.

FINcontrol Suisse AG
c/o VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
General-Guisan-Strasse 6
6300 Zug

Telefon:+41 767 36 00
Website: www.fincontrol.ch

Grant Thornton AG
Claridenstrasse 35
8027 Zürich

Telefon: +41 43 960 71 71
Webseite: www.grantthornton.ch

Ombudsstelle

Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS).

 

Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrassse 20 (1. Etage)
8001 Zürich

Telefon: +41 (0)44 552 08 00
E-Mail: info@finos.ch
Webseite: www.finos.ch

B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für ihre Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen gestützt auf einen mit dem Kunden abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag gemäss Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG. Das Finanzinstitut verwaltet das Vermögen der Kundinnen und Kunden im Namen, auf Rechnung und Gefahr der Kunden und Kundinnen und gestützt auf eine auf Verwaltungshandlungen beschränkte Vollmacht bei der jeweiligen Depotbank. Das Finanzinstitut verwaltet das Vermögen im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie und allfälliger Anlagebeschränkungen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit den Kundinnen und Kunden. Weiter erbringt das Finanzinstitut Vermögensverwaltungsdienstleistungen im Bereich von Vorsorgegeldern.
Das Finanzinstitut erbringt keine Anlageberatung mit Bezug auf Finanzinstrumente gemäss Art. 3 lit. c Ziff. 4 FIDLEG.
Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.

C. Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor.

Gestützt auf Art. 4 Abs. 7 FIDLEG behandelt das Finanzinstitut alle ihre Kundinnen und Kunden als Privatkunden und gewährt ihnen damit den höchstmöglichen Anlegerschutz.

D. Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Die Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre „Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten“ aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.

Weiter erbringt das Finanzinstitut Finanzdienstleistungen im Bereich von Vorsorgegeldern.

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung

Die Vermögensverwaltung durch das Finanzinstitut basiert auf dem Anlageprofil, welche bei Beginn der Geschäftsbeziehung erstellt wird. Basierend auf diesem Anlageprofil schlägt das Finanzinstitut den Kundinnen und Kunden eine Anlagestrategie vor. Zur Bestimmung des Risikoprofils beantworten die Kunden Fragen zu ihrem Anlageziel, der Anlagedauer, der Risikobereitschaft und -tragfähigkeit, ihren Finanzkenntnissen sowie ihren Erfahrungen mit verschiedenen Anlageprodukten. Das Finanzinstitut verwendet einen Algorithmus, um die Antworten zu gewichten und daraus eine geeignete Anlagestrategie abzuleiten. Die Eignung der empfohlenen Anlagestrategie hängt somit wesentlich von den gemachten Angaben ab. Falsche oder unvollständige Informationen der Kundinnen und Kunden können zu einer Verfälschung des Ergebnisses und zu ungeeigneten Empfehlungen führen. Die Kundinnen und Kunden können der vom Finanzinstitut vorgeschlagenen Anlagestrategie folgen oder eine andere Anlagestrategie wählen. Wenn Kundinnen und Kunden eine von der Empfehlung abweichende Anlagestrategie wählen, rät das Finanzinstitut explizit davon ab, da diese erhöhte Verlustrisiken mit sich bringen kann. Die von den Kundinnen und Kunden gewählte und mit dem Vermögensverwalter vereinbarte Anlagestrategie birgt unterschiedliche Risiken. Diese Risiken werden vollständig von den Kundinnen und Kunden getragen. Eine umfassende Darstellung und Aufklärung der Risiken erfolgt vor der Vereinbarung der Anlagestrategie. Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Vermögensverwaltungsdienstleistung kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen. Das Risiko, dass Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren, kann je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein und wird von den Kundinnen und Kunden vollumfänglich getragen

Kosteninformation

Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

E. Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftlichen Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.

F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe Approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.